Speziell für Influencer-Marketing-Agenturen, Talent-Management und MCN-Betreiber in der DACH-Region

Eine Influencer-Marketing-Agentur zu führen ist das eine — Kennzeichnungspflicht, Creator-Verträge und Scheinselbständigkeit das andere.

Wettbewerbsrechtliche Kennzeichnungspflichten nach § 5a UWG und der EU-UGP-Richtlinie, rechtssichere Creator-Management-Verträge mit klarer Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit, DSGVO-konforme Prozesse für Influencer-Datenbanken und Audience-Analytics sowie Urheberrecht und Lizenzierung für Content-Nutzungsrechte — jede Influencer-Marketing-Agentur und jedes Talent-Management-Unternehmen trägt diese Overheadkosten allein. Das Influencer Partnerportal bündelt diese Bedarfe im Netzwerk.

Was die Influencer-Branche heute bewegt

Operative Realitäten für Influencer-Marketing-Agenturen und Talent-Manager in der DACH-Region.

Unternehmen IN der Influencer-Branche stehen unter einem spezifischen Kostendruck aus wachsenden wettbewerbsrechtlichen Anforderungen, komplexem Vertragsrecht für Creator-Kooperationen, Scheinselbständigkeitsrisiken sowie DSGVO-Anforderungen für Influencer-Datenbanken und Audience-Analytics-Systeme.

Kennzeichnungspflicht und UWG-Compliance

Influencer-Marketing-Agenturen und Talent-Management-Unternehmen tragen Mitverantwortung dafür, dass ihre Creator rechtssichere Kennzeichnungen für bezahlte Kooperationen und Werbeinhalte verwenden. Die BGH-Rechtsprechung („Influencer I“, I ZR 126/20 und Folgeurteile) hat die Kennzeichnungspflichten erheblich konkretisiert. Agenturen, die ihre Creator nicht systematisch auf aktuelle Anforderungen nach § 5a UWG und EU-UGP-Richtlinie schulen und vertraglich darauf verpflichten, tragen Mitunterlassungsansprüche und Abmahnrisiken.

Creator-Vertragsrecht und Nutzungsrechte

Creator-Management-Verträge zwischen Talent-Management-Agenturen und Creatorn müssen Exklusivitätsregelungen, Brand-Deal-Provisionen, Content-Nutzungsrechte nach UrhG, Konkurrenzkunden-Klauseln und Vertragsbeendigungsregelungen präzise abbilden. Fehlerhafte Vertragswerke führen bei Kooperationsende regelmäßig zu Streitigkeiten über Exklusivität und Content-Nutzungsrechte.

Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungspflicht

Creator, die von einer Talent-Management-Agentur exklusiv oder schwerpunktmäßig betreut werden und einen erheblichen Anteil ihres Einkommens über die Agentur erzielen, können nach § 7 SGB IV als scheinselbständig eingestuft werden — mit der Folge einer rückwirkenden Sozialversicherungspflicht für die Agentur. Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung sind ohne spezialisierte Beratung nicht kalkulierbar.

DSGVO für Influencer-Datenbanken und Audience-Analytics

Influencer-Marketing-Agenturen betreiben häufig eigene Influencer-Datenbanken mit personenbezogenen Daten von Creatorn — Follower-Zahlen, Engagement-Raten, Kontaktdaten, Vertragshistorien. Audience-Analytics-Tools verarbeiten zusätzlich Daten über Zielgruppenstrukturen. Die DSGVO-konforme Rechtsgrundlage, insbesondere bei Drittland-Transfers zu US-Plattformen, ist für viele Agenturen ungeklärt und schafft erhebliche Bußgeldrisiken.

Umsatzsteuer internationale Creator-Kooperationen

Agenturen, die mit Creatorn aus dem europäischen Ausland und Drittländern kooperieren oder Kampagnen für international tätige Marken abwickeln, stehen vor komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen: Reverse-Charge-Verfahren für Leistungen ausländischer Creator, Betriebsstättenrisiken bei internationalen Creator-Netzwerken und die korrekte Behandlung von Lizenz- und Provisionsmodellen.

Plattformabhängigkeit und Algorithmus-Volatilität

Influencer-Marketing-Agenturen sind strukturell abhängig von den Algorithmen und Richtlinienentscheidungen einzelner Plattformen — Instagram, TikTok, YouTube. Reichweiten-Einbrüche durch Algorithmusänderungen, Kontosperrungen und plötzliche Änderungen der Monetarisierung treffen Agenturen existenziell. Die vertragliche Absicherung — Force-Majeure-Klauseln, Anpassungsklauseln für Reichweiten-Garantien — erfordert spezialisierte Vertragsrechtsexpertise.

Was das Netzwerk konkret liefert

Konditionen, die eine einzelne Influencer-Marketing-Agentur am Markt nicht verhandeln kann.

Das Netzwerk bündelt den Overhead-Bedarf von Betreibern in der Influencer-Branche und verschafft Zugänge zu spezialisierten Partnern und Rahmenkonditionen, die für ein Einzelunternehmen strukturell nicht erreichbar wären.

Kennzeichnungspflicht und UWG-Compliance

Netzwerkkonditionen bei Kanzleien mit belegter UWG-Spezialisierung für Influencer-Recht — rechtssichere Kennzeichnungskonzepte nach BGH-Rechtsprechung und EU-UGP-Richtlinie, Creator-Schulungsunterlagen und vertraglich verankerte Compliance-Verpflichtungen für das Creator-Portfolio.

Creator-Vertragsrecht und Nutzungsrechte

Netzwerkkonditionen bei Kanzleien mit belegter Spezialisierung auf Creator-Management-Verträge, Kooperationsverträge für Influencer-Kampagnen und UrhG-konforme Content-Nutzungsrechte und Lizenzierungsstrukturen für Influencer-Marketing-Agenturen.

Scheinselbständigkeit und Sozialversicherungsrecht

Netzwerkkonditionen bei Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsspezialisten mit belegter Erfahrung in Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung für Creator-Agentur-Strukturen und in der rechtssicheren Gestaltung von Creator-Verträgen.

DSGVO für Influencer-Datenbanken

Netzwerkkonditionen bei DSGVO-Spezialisten mit belegter Erfahrung in der datenschutzkonformen Gestaltung von Influencer-Datenbanken, Audience-Analytics-Prozessen und Drittland-Datentransfers für US-basierte Analytics-Plattformen im Influencer-Kontext.

Steuer und internationale Creator-Kooperationen

Netzwerkkonditionen bei Steuerberatern mit belegter Spezialisierung auf umsatzsteuerliche Behandlung internationaler Creator-Kooperationen — Reverse-Charge für ausländische Creator-Leistungen, Betriebsstättenrisiken und Lizenzmodelle für internationale Agenturstrukturen.

Betriebshaftpflicht und Cyber für Agenturen

Netzwerkkonditionen bei Versicherungspartnern mit belegter Spezialisierung auf Betriebshaftpflicht und Cyber-Versicherung für Influencer-Marketing-Agenturen — Deckungskonzepte für Datenschutzverstöße in Influencer-Datenbanken und Haftungsrisiken aus Creator-Kampagnen.

Alle Leistungsbereiche

8 Bereiche. Ein Netzwerk.

Kennzeichnungspflicht

UWG, EU-UGP-Richtlinie

Creator-Vertragsrecht

Nutzungsrechte, Lizenz

Scheinselbständigkeit

SGB IV, DRV

DSGVO Influencer-Daten

Analytics, Drittland

Steuer & International

Reverse Charge, Creator

Haftpflicht & Cyber

Agentur, Datenbanken

Markenrecht Creator

Brand-Deals, Exklusivität

Netzwerk & Kooperationen

DACH, Agenturen

Geprüfte Partnerunternehmen

Partner, die die Influencer-Branche verstehen.

Alle Partnerunternehmen sind nach ihrer nachweisbaren Spezialisierung auf die operative Unterstützung von Influencer-Marketing-Agenturen, Talent-Management-Unternehmen und MCN-Betreibern ausgewählt. Kein Generalist — nur dokumentierte Branchenkenntnis.

Kennzeichnungspflicht UWGCreator-VertragsrechtScheinselbständigkeit & SGB IVDSGVO Influencer-DatenSteuer internationale CreatorBetriebshaftpflicht & Cyber

Sie bieten Dienstleistungen für Influencer-Marketing-Agenturen, Talent-Management-Unternehmen oder MCN-Betreiber an?

Partner werden
Freiwillige Förderschaft

Förderer werden. Ohne Verpflichtung.

Die Förderschaft ist freiwillig. Keine Pflichtbeiträge. Keine Vertragsbindung. Kein Verband.

Was Förderunternehmen erhalten

  • Kennzeichnungspflicht und UWG-Compliance für Influencer-Werbung nach BGH-Rechtsprechung und EU-UGP-Richtlinie
  • Creator-Management-Verträge, Kooperationsverträge und UrhG-konforme Content-Nutzungsrechte für Agenturen
  • Scheinselbständigkeits-Schutz für Creator-Verträge und Beratung bei Statusfeststellungsverfahren der DRV
  • DSGVO-konforme Influencer-Datenbanken, Audience-Analytics und Drittland-Datentransfers US-Plattformen
  • Steuerberatung für internationale Creator-Kooperationen, Reverse-Charge und Betriebsstättenrisiken
  • Betriebshaftpflicht und Cyber-Versicherung mit Deckungskonzepten für Influencer-Marketing-Agenturrisiken
  • Markenrecht für Brand-Deals, Exklusivitätsklauseln und Creator-Markennutzung in Kooperationsverträgen
  • Direkter Austausch mit anderen Agentur- und Talent-Management-Inhabern in der DACH-Region

Die Förderschaft ist freiwillig und jederzeit beendbar.

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Stimmen aus dem Netzwerk

Was Förderunternehmen aus der Influencer-Branche berichten.

„ Wir betreuen ein Creator-Portfolio von knapp dreißig Influencern in den Bereichen Lifestyle und Beauty. Als einer unserer größten Creator eine Kooperation mit einem Modehändler ohne Kennzeichnung veröffentlicht hat, haben wir als Agentur eine Mitunterlassungsklage eines Wettbewerbers erhalten. Unser bisheriger Anwalt kannte die aktuelle BGH-Rechtsprechung kaum. Der UWG-Spezialist aus dem Netzwerk hat die Klage abgewehrt und uns ein systematisches Compliance-Framework gebaut — mit verpflichtenden Klauseln in unseren Creator-Management-Verträgen. “

Lena Hoffmann

Gründerin und Geschäftsführerin

Hoffmann Creator Agency GmbH, Bayern

„ Wir sind ein Multi-Channel-Network mit Fokus auf Gaming- und Esports-Creator auf YouTube und Twitch. Zwei unserer Creator haben nach Beendigung ihrer Management-Verträge ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet. Unser Arbeitsrechtsberater aus dem Netzwerk hat das Verfahren begleitet und unsere gesamten Creator-Verträge so umstrukturiert, dass die Selbständigkeit der Creator strukturell wasserfest dokumentiert ist — mit klaren Regelungen zu Weisungsfreiheit, Mehragentur-Nutzung und eigenem unternehmerischen Risiko. “

Fabian Krüger

Inhaber und Geschäftsführer

Krüger MCN GmbH, Berlin

„ Wir arbeiten regelmäßig mit Creatorn aus den USA, UK und Osteuropa zusammen und zahlen diesen Creator-Vergütungen für Influencer-Kampagnen deutscher Marken. Unser Steuerberater hatte uns jahrelang geraten, auf alle Zahlungen deutsche Umsatzsteuer aufzuschlagen. Der Steuerberater aus dem Netzwerk hat das Reverse-Charge-Verfahren für die ausländischen Creator-Leistungen korrekt eingeführt und uns auf Betriebsstättenrisiken hingewiesen, die durch unsere internationale Kooperationsstruktur entstanden waren. “

Miriam Vogel

Geschäftsführerin

Vogel Influencer Network GmbH, Nordrhein-Westfalen

Das Netzwerk

Ein Netzwerk für Menschen, die Influencer-Marketing-Agenturen als Unternehmen führen.

Das Influencer Partnerportal ist ein Förder- und Partnernetzwerk für Influencer-Marketing-Agenturen, Talent-Management-Unternehmen für Creator, Multi-Channel-Network-Betreiber, Podcast-Netzwerk-Betreiber und Influencer-Analytics-Software-Anbieter in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es richtet sich ausschließlich an Inhaber, Gründer und Geschäftsführer, die ein Unternehmen IN der Influencer-Branche verantworten.

Das Netzwerk ist kein Verband, keine Interessensvertretung gegenüber Plattformen oder Gesetzgebern und keine Einkaufsgemeinschaft für Medienleistungen. Es gibt keine Pflichtbeiträge und keine Vertragsbindung. Was es gibt: gebündelte Konditionen bei Overheadkosten und Zugang zu geprüften Partnern, die die operative, rechtliche und wirtschaftliche Realität einer Influencer-Marketing-Agentur in der DACH-Region aus eigener Praxis kennen.

Wer die Arbeit des Netzwerks für wertvoll hält, kann sich als Förderer engagieren — freiwillig und jederzeit beendbar.

Netzwerk kennenlernen
Professionelles Strategie-Meeting in einer Influencer-Marketing-Agentur aus Unternehmerperspektive

Jede Influencer-Marketing-Agentur trägt Overheadkosten — alleine oder im Netzwerk.

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, welche Leistungsbereiche für Ihre Agentur relevant sind, und melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Kein Verkaufsgespräch. Keine Verpflichtung.